AI Strategy, Infrastructure Architecture & Security Research
Infrastruktur und Cybersicherheit · Ansässig in Köln, Deutschland. Für Mandate in Wien und im DACH-Raum verfügbar.
Der Beratungsansatz verbindet KI-Risikobewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und betriebliche Kontrollen. Anwendbare Pflichten hängen vom System, der Rolle der Organisation und der Rechtsordnung ab; dies ist keine Konformitätsgarantie. Unternehmensinfrastruktur und Cybersicherheit bilden die Grundlage der Beratung. Der berufliche Werdegang beschreibt den Umfang früherer Rollen.
Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 2. August 2026. Artikel 113 enthält unterschiedliche Termine und Ausnahmen für Verbote, GPAI und Hochrisikosysteme; Artikel 111 enthält Übergangsregeln. Für das konkrete System und die jeweilige Rolle ist die aktuelle konsolidierte Verordnung zu prüfen.
Kapitel I und II gelten grundsätzlich seit dem 2. Februar 2025; bestimmte neuere Bestimmungen in Artikel 5 gelten ab dem 2. Dezember 2026. Die GPAI-Bestimmungen in Kapitel V gelten seit dem 2. August 2025, vorbehaltlich der Übergangsregeln.
Kapitel III Abschnitte 1–3, außer Artikel 6 Absatz 5: 2. Dezember 2027 für Systeme nach Artikel 6 Absatz 2/Anhang III; 2. August 2028 für Systeme nach Artikel 6 Absatz 1/Anhang I. Übergangsregeln sind gesondert zu prüfen.
Systeme, Verwendungszwecke und Rollen der Organisation erfassen, bevor anwendbare Pflichten bewertet werden. Umfang und Dauer erfordern eine individuelle Einschätzung.
Verbotene Praktiken nach Artikel 5, Hochrisikokriterien und Ausnahmen nach Artikel 6 und den Anhängen sowie relevante Transparenzpflichten nach Artikel 50 prüfen. Verwendungszweck und Rolle des Betreibers sind entscheidend; eine Zusammenfassung mit vier Kategorien ersetzt diese Prüfung nicht.
Gestaltung von KI-Governance-Strukturen inkl. Risikoverantwortung, Modell-Dokumentationsstandards, Incident Response und menschlicher Aufsicht, ausgerichtet an den Anforderungen von Artikel 9.
Unterstützung bei technischen Dokumentationspaketen für Hochrisiko-KI-Systeme, inkl. Systembeschreibungen, Governance der Trainingsdaten, Leistungsüberwachung und Vorbereitung der Konformitätsbewertung.
ISO/IEC 42001 betrifft KI-Managementsysteme. Die Zuordnung ihrer Prozesse zu anwendbaren AI-Act-Pflichten kann eine Prüfung unterstützen; die Umsetzung der Norm allein belegt jedoch keine Rechtskonformität.
Spezialberatung für KI in regulierten Sektoren (Medizinprodukte, Finanzdienstleistungen, kritische Infrastruktur), wo EU-AI-Act-Hochrisiko-Pflichten auf sektorspezifische Regulierung treffen.
Praxisorientierte Workshops für Führungsteams und Aufsichtsräte zu EU-AI-Act-Pflichten, organisatorischer Verantwortung und den strategischen Implikationen vertrauenswürdiger KI für die Wettbewerbsposition.
Der Beratungsansatz verbindet KI-Risikobewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und betriebliche Kontrollen. Anwendbare Pflichten hängen vom System, der Rolle der Organisation und der Rechtsordnung ab; dies ist keine Konformitätsgarantie.
Unternehmensinfrastruktur und Cybersicherheit bilden die Grundlage der Beratung. Der berufliche Werdegang beschreibt den Umfang früherer Rollen. Forschung belegt weder einen klinischen Einsatz noch eine regulatorische Zulassung oder eine Verbesserung klinischer Leistungswerte. Solche Ergebnisse werden hier nicht behauptet.
Ein EU-AI-Act-Berater hilft Organisationen, ihre KI-Systeme den Risikoklassen der Verordnung zuzuordnen, die erforderlichen Governance-Kontrollen zu entwerfen, technische Dokumentation vorzubereiten und Mechanismen für menschliche Aufsicht vor den Compliance-Fristen einzurichten.
Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 2. August 2026. Artikel 113 enthält unterschiedliche Termine und Ausnahmen für Verbote, GPAI und Hochrisikosysteme; Artikel 111 enthält Übergangsregeln. Für das konkrete System und die jeweilige Rolle ist die aktuelle konsolidierte Verordnung zu prüfen.
Verbotene Praktiken nach Artikel 5, Hochrisikokriterien und Ausnahmen nach Artikel 6 und den Anhängen sowie relevante Transparenzpflichten nach Artikel 50 prüfen. Verwendungszweck und Rolle des Betreibers sind entscheidend; eine Zusammenfassung mit vier Kategorien ersetzt diese Prüfung nicht.
ISO/IEC 42001 betrifft KI-Managementsysteme. Die Zuordnung ihrer Prozesse zu anwendbaren AI-Act-Pflichten kann eine Prüfung unterstützen; die Umsetzung der Norm allein belegt jedoch keine Rechtskonformität.
Artikel 99 legt unterschiedliche Höchstbeträge, Bewertungskriterien und Regeln für Unternehmen und KMU fest. Die anwendbare Kategorie und ihre Bedingungen sind anhand der aktuellen Verordnung zu prüfen; ein Schlagzeilenbetrag ist keine Bußgeldbewertung im Einzelfall.
Der Beratungsansatz verbindet KI-Risikobewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und betriebliche Kontrollen. Anwendbare Pflichten hängen vom System, der Rolle der Organisation und der Rechtsordnung ab; dies ist keine Konformitätsgarantie.